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Weitere Leistungen

 

Weitere Leistungen

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Abwicklung der Nachweispflichten

Betrieben, die die Abwicklung des Nachweisverfahrens im Wege der Beauftragung durch uns erledigen lassen wollen, bieten wir folgende Einzelleistungen an:

  • Erstellung, Signatur und Versand der Entsorgungsnachweise, Entgegennahme der Annahmeerklärungen der Entsorger, Speicherung und Einrichtung im Register, Mengenund Fristenüberwachung, Neubeantragung nach Ablauf.
  • Erstellung, Signatur und Versand der Begleitscheine, Entgegennahme der vom Entsorger abgeschlossenen Begleitscheine, Speicherung und Einrichtung im Register des Kunden.
  • Führung des Registers, Überwachung des e-ANV-Postfachs, Registerübermittlung bei behördlicher Anforderung.

Abfalltransporteure (auch Erzeuger, die ihre Abfälle selbst transportieren)

  • Registrierung bei der zuständigen Behörde, Sammlung und Erstellung der Antragsunterlagen für die Transporterlaubnis, Übersendung an die Behörde, Kontaktaufnahme zur Behörde, Beschaffung von Kennzeichnungstafeln für die Fahrzeuge.

Grenzüberschreitende Abfallverbringungen

  • Sammlung und Erstellung der Notifizierungsunterlagen, Übersendung an die Behörde, Kontaktaufnahme zur Behörde, Entgegennahme der behördlichen Zustimmung.
  • Erstellung und Übergabe der Transportbegleitformulare, Entgegennahme der Empfangs- und Entsorgungsbestätigung, Aufbewahrung der Belege, Übersendung auf behördliche Aufforderung.
  • Sammlung, Bereitstellung der Antragsunterlagen, Durchführung der Registrierungs- / Erlaubnisverfahren für Abfalltransportunternehmen, wenn nötig Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden.
  • Sammlung, Bereitstellung der Antragsunterlagen für Anträge auf grenzüberschreitende Abfallverbringung.

Probenahme, Analytik, Bewertung, Einstufung

Als fachkundiger Probenehmer im Sinne der LAGA PN 98 kümmern wir uns gerne um die Beprobung und die chemische Untersuchung Ihrer Abfälle. Unser Angebot umfasst:

  • Die Planung der Probenahme incl. Art der Beprobung, Anzahl der Probenahmepunkte, Anzahl der Laborproben
  • Durchführung und Protokollierung der Probenahme
  • Auswahl der richtigen Analytik, Abgabe bei einem akkreditierten Labor
  • Bewertung der Ergebnisse unter Berücksichtigung von z. B. LAGA M 23, Anhang IV der EU POP-Verordnung (VO EU 2019-1021) u.a.
  • Einstufung nach Abfallverzeichnisverordnung

Gestellung des Abfallbeauftragten

Betreiber bestimmter Anlagen oder bestimmter Rücknahmesysteme müssen einen Abfallbeauftragten bestellen, der den Betreiber in allen Fragen der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung berät. Wir bieten Ihnen die Leistung, die nach § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) zu erbringen sind, als externer Abfallbeauftragten an.

Unsere Schulungen bieten wir an im Bildungszentrum Tannenfelde in Aukrug oder gerne auch bei Ihnen im Betrieb.