Beratung

 

Beratungsdienstleistungen

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Paket 1 – Initialberatung

Das Basispaket 1 richtet sich an Betriebe, die sich bisher keine großen Gedanken über ihr Abfallgeschehen gemacht haben aber auch an solche, die durch Neuerungen im Abfallrecht plötzlich vor neuen Problemen stehen.

Das Paket umfasst folgende Einzelleistungen:

  • Ermittlung Ihrer Abfallströme von der Entstehung über den Transport bis zur Entsorgung
  • richtige abfallrechtliche Deklaration Ihrer Abfälle
  • für jeden Abfall Klärung der Überlassungspflicht an die öffentlich-rechtliche Entsorgung oder die Wahl einer geeigneten privatwirtschaftlichen Entsorgungsanlage oder die Optimierung von Entsorgungswegen unter Kostenaspekten
  • Sammlung und Ordnung ggf. Korrektur der Nachweise und Dokumente, Einrichtung des Registers
  • Kontaktaufnahme zur zuständigen Behörde, Ermittlung oder Beantragung der Erzeugernummer(n)
  • Bei Betrieben, die ihre Abfälle selbst transportieren wollen, Ermittlung oder Beantragung der Beförderernummer, Erstatten der Anzeige nach § 53 KrWG
  • Empfehlungen zum optimalen Nachweisverfahren für jeden Abfallstrom
  • Personalschulung über abfallrechtliche Pflichten, besonders POP-Abfall-Überwachungsverordnung, Gewerbeabfallverordnung
  • Erstellung der Ausnahmedokumentation nach Gewerbeabfallverordnung
  • Erstellung eines Abschlussberichts incl. detaillierter Übersicht über die Entsorgungswege

Kosten Paket 1 Initialberatung
1.100,- € zzgl. MwSt.
Gern machen wir Ihnen ein individuelles Angebot, sollten Sie einzelne Leistungen nicht oder zusätzliche Leistungen benötigen.

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Paket 2 – Elektronisches Abfallnachweisverfahren (e-ANV)

Das Basispaket 2 richtet sich an Betriebe, die wegen der Menge an gefährlichen Abfällen nicht mehr als Kleinmengenerzeuger gelten und für mindestens eine Abfallart elektronisch nachweispflichtig sind.

Das Paket umfasst folgende Einzelleistungen:

  • Ermittlung der Zeichnungsberechtigten, Möglichkeiten der Delegation an Mitarbeiter
  • Ermittlung der Abfallströme, die von der e-ANV betroffen sind
  • Personalschulung Grundsätzliches zum elektronischen Abfallnachweisverfahren (e-ANV)
  • Auswahl einer geeigneten e-ANV-Software, Anwenderschulung Softwareanwendung
  • Ermittlung ggf. Beantragung der Erzeugernummer(n), Registrierung bei der ZKS-Abfall
  • Anlegen des elektronischen Registers

Kosten Paket 2 elektronisches Abfallnachweisverfahren (e-ANV)
800,- € zzgl. MwSt.
Gern machen wir Ihnen ein individuelles Angebot, sollten Sie einzelne Leistungen nicht oder zusätzliche Leistungen benötigen.

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Paket 2a – Beschaffung Hardware

Das Zusatzpaket versteht sich als Ergänzung zu Paket 2. Es umfasst zusätzlich folgende Einzelleistungen:

  • Beantragung von Signaturkarten
  • Beantragung der Folgekarten nach Ablauf der ersten Signaturkarte
  • Initialisierung der Karten
  • Beschaffung eines Signaturkartenlesegerätes, Anschluss und Einrichtung des Lesegerätes
  • Personalschulung Signieren
  • Aktualisierung Java auf Kundenrechner, ggf. Kontakt mit interner IT-Sicherheit.

Kosten Paket 2 a Beschaffung Hardware/ Software
550,- € zzgl. MwSt. zzgl. Hardwarekosten (Signaturkarte, Kartenlesegerät)
Gern machen wir Ihnen ein individuelles Angebot, sollten Sie einzelne Leistungen nicht oder zusätzliche Leistungen benötigen.

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Beratungsdienstleistungen

Mit unserem Beratungsangebot verfolgen wir das Ziel, Sie umfassend über Ihre abfallrechtlichen Pflichten aufzuklären und Sie schnell in die Lage zu versetzen, Ihre Pflichten selbst in die Hand zu nehmen. Unsere Ziele sind die Reduzierung Ihres Bürokratieaufwandes, Ihre Zeitersparnis und Ihre gesteigerte Sicherheit im Umgang mit Ihren Abfällen. Wir bieten Ihnen drei Basis-Beratungspakete an, die sich an Ihrem Bedarf orientieren.

Unsere Beratungsdienstleistungen bieten wir an in unserem Schulungsraum in Hohenwestedt oder gerne auch bei Ihnen im Betrieb.

Ihr
Fachberater

Edmund Schwarzenberger

Edmund Schwarzenberger ist staatlich geprüfter Chemisch-Technischer Assistent und hat Chemie studiert. Die Vorschriften des Chemikalienrechts sind ihm geläufig. Er verfügt über langjährige praktische Berufserfahrung in der Entsorgungswirtschaft, insbesondere bei der Einstufung – der Deklaration von Abfällen, der Zuordnung von Abfällen zu geeigneten Entsorgungsanlagen und der richtigen Verpackung nach den Gefahrgutvorschriften.

In leitender Position bei der Zentralen Stelle für die Entsorgung der gefährlichen Abfälle des Landes Schleswig-Holstein hat er intensivste Kenntnisse über die abfallrechtlichen Regelungen und Überwachungsverfahren erlangt. In seiner Funktion hat er engen Kontakt zur norddeutschen Entsorgungswirtschaft wie zu den zuständigen Überwachungsbehörden gehalten. Zu seinem Aufgabengebiet gehörte die Beratung und Schulung der an der Abfallwirtschaft Beteiligten. Auch in diesem Bereich verfügt er über jahrelange Erfahrung. Als Fachreferent ist er langjährig tätig für einige namhafte norddeutsche Fortbildungsinstitutionen.