Abfallnachweisführung
Bei allen handwerklichen, gewerblichen oder industriellen Betätigungen fallen Abfälle an. Dies können „harmlose“ Abfälle wie z. B. Bau- und Abbruchabfälle oder hausmüllähnliche Gewerbeabfälle aber auch gefährliche Abfälle sein.
Im Bereich der Bauleistungen oder baunahen Handwerksleistungen ist mit einer ganzen Reihe von gefährlichen Abfällen zu rechnen:
- teerhaltiger Asphalt
- teerhaltige Dachpappe
- Holz mit Schadstoffen (Dachstühle, Außenhölzer)
- Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
- Dämmmaterial aus Asbest oder anderen Mineralfasern
- Asbestzementplatten (Stichwort: Eternit)
- Baumischabfälle mit schädlichen Verunreinigungen
Vielerlei gesetzliche Pflichten
Die Entsorgung von Abfällen ist in hohem Maße gesetzlich reguliert. Erzeuger von Abfällen befinden sich in vielerlei gesetzlichen Pflichten und sind sich dieser Pflichten oft nicht bewusst. Unwissentliche Verstöße gegen Vorschriften sind möglich. Die Pflichten beginnen bereits bei der vorschriftsmäßigen Bezeichnung der Abfälle, reichen über die Wahl einer zulässigen Entsorgungsanlage und die vorgeschriebene Nachweisführung. Die Pflichten enden erst nach der finalen Beseitigung oder Verwertung der Abfälle, wie zahlreiche Urteile oberer und höchster Gerichte bestätigen.
Das Abfallnachweisverfahren ist kompliziert. Ohne kompetente Hilfe tun sich viele Unternehmen schwer mit der Abwicklung von Entsorgungsnachweisen, Begleitscheinen oder Übernahmescheinen. Gerade in Unternehmen mit geringerer Anzahl an nachweispflichtigen Entsorgungsvorgängen wird die Abfallnachweisführung als „Zeitfresser“ wahrgenommen.
Zahlreiche Dokumentationspflichten
Dokumentationspflichten sind integraler Bestandteil zahlreicher abfallrechtlicher Regelungen, wie z.B.
- Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung von POP-Abfällen nach der POP-Abfall-Überwachungsverordnung
- Dokumentation der Getrennthaltung nach der Gewerbeabfallverordnung
- Dokumentation der Verwendung von Recyclingbaustoffen nach der Ersatzbaustoffverordnung
- Dokumentation der grenzüberschreitenden Entsorgung von Abfällen nach der EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen