Skip to main content
 
 
1
1

Abfallnachweisführung

Bei allen handwerklichen, gewerblichen oder industriellen Betätigungen fallen Abfälle an. Dies können „harmlose“ Abfälle wie z. B. Bau- und Abbruchabfälle oder hausmüllähnliche Gewerbeabfälle aber auch gefährliche Abfälle sein.

Im Bereich der Bauleistungen oder baunahen Handwerksleistungen ist mit einer ganzen Reihe von gefährlichen Abfällen zu rechnen:

  • teerhaltiger Asphalt
  • teerhaltige Dachpappe
  • Holz mit Schadstoffen (Dachstühle, Außenhölzer)
  • Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
  • Dämmmaterial aus Asbest oder anderen Mineralfasern
  • Asbestzementplatten (Stichwort: Eternit)
  • Baumischabfälle mit schädlichen Verunreinigungen

Vielerlei gesetzliche Pflichten

Die Entsorgung von Abfällen ist in hohem Maße gesetzlich reguliert. Erzeuger von Abfällen befinden sich in vielerlei gesetzlichen Pflichten und sind sich dieser Pflichten oft nicht bewusst. Unwissentliche Verstöße gegen Vorschriften sind möglich. Die Pflichten beginnen bereits bei der vorschriftsmäßigen Bezeichnung der Abfälle, reichen über die Wahl einer zulässigen Entsorgungsanlage und die vorgeschriebene Nachweisführung. Die Pflichten enden erst nach der finalen Beseitigung oder Verwertung der Abfälle, wie zahlreiche Urteile oberer und höchster Gerichte bestätigen.

Das Abfallnachweisverfahren ist kompliziert. Ohne kompetente Hilfe tun sich viele Unternehmen schwer mit der Abwicklung von Entsorgungsnachweisen, Begleitscheinen oder Übernahmescheinen. Gerade in Unternehmen mit geringerer Anzahl an nachweispflichtigen Entsorgungsvorgängen wird die Abfallnachweisführung als „Zeitfresser“ wahrgenommen.

Zahlreiche Dokumentationspflichten

Dokumentationspflichten sind integraler Bestandteil zahlreicher abfallrechtlicher Regelungen, wie z.B.

  • Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung von POP-Abfällen nach der POP-Abfall-Überwachungsverordnung
  • Dokumentation der Getrennthaltung nach der Gewerbeabfallverordnung
  • Dokumentation der Verwendung von Recyclingbaustoffen nach der Ersatzbaustoffverordnung
  • Dokumentation der grenzüberschreitenden Entsorgung von Abfällen nach der EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen

es – Kompetenz in Abfallnachweisführung

steht Ihnen bei der Wahrnehmung aller abfallrechtlichen Pflichten beratend und helfend zur Seite.

Unser Angebot umfasst:

  • Analyse Ihrer abfallwirtschaftlichen Situation
    incl. Handlungsempfehlungen und Nachweis geeigneter kostengünstiger Entsorgungsunternehmen
  • Schulung Ihres Personals über die Vorschriften des Abfallrechts in den Bereichen, die Ihr Unternehmen betreffen
  • Schulung Ihres Personals über die Abfallnachweisführung, bei Bedarf auch über die elektronische Abfallnachweisführung, Anwenderschulungen zu folgenden eANV-Software-Lösungen:
    • ZKS-Länder-eANV
    • ZEDAL
  • Formale und technische Vorbereitung Ihres Betriebes für die elektronische Abfallnachweisführung, Beschaffung von Hardware und Software
  • Erstellung von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen
  • Anlage und Pflege des Abfallregisters
  • Kontaktaufnahme zu Ihrer zuständigen Überwachungsbehörde, Vermittlung, bei Bedarf Verfassen von Widerspruchsschreiben
  • Erstellung von Notifizierungsunterlagen und Begleitformularen für den grenzüberschreitenden Export/ Import von Abfällen
  • Ordnen Ihres Länder-eANV-Registers
  • Fernüberwachung Ihres ZEDAL-Registers
  • Unterstützung bei allen Formen abfallrechtlicher Dokumentationspflichten

Unsere Schulungen bieten wir an im Bildungszentrum Tannenfelde in Aukrug oder gerne auch bei Ihnen im Betrieb.