Weitere Leistungen

 

Weitere Leistungen

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Abwicklung der Nachweispflichten

Betrieben, die die Abwicklung des Nachweisverfahrens im Wege der Beauftragung durch uns erledigen lassen wollen, bieten wir folgende Einzelleistungen an:

  • Erstellung, Signatur und Versand der Entsorgungsnachweise, Entgegennahme der Annahmeerklärungen der Entsorger, Speicherung und Einrichtung im Register, Mengenund Fristenüberwachung, Neubeantragung nach Ablauf.
  • Erstellung, Signatur und Versand der Begleitscheine, Entgegennahme der vom Entsorger abgeschlossenen Begleitscheine, Speicherung und Einrichtung im Register des Kunden.
  • Führung des Registers, Überwachung des e-ANV-Postfachs, Registerübermittlung bei behördlicher Anforderung.

Flatrate „Nachweis- und Registerführung“

Die Erfüllung ihrer Nachweispflichten als Bevollmächtigte bieten wir Ihnen auch für eine feste monatliche Rate in Höhe von 59,90 € an, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Dokumente.

Die Nachweisflatrate beinhaltet folgende Leistungen:

  • bis zu 2 Entsorgungsnachweise/Sammelentsorgungsnachweise pro Jahr
  • bis zu 30 Begleitscheinen/Übernahmescheinen pro Jahr
  • ZKS-Abfall Kontoeröffnung
  • Beantragung der notwendigen behördlichen Erzeugernummern/Beförderernummern
  • Registrierung der behördlichen Nummern bei der ZKS-Abfall
  • Registrierung der Beförderernummer bei der zuständigen Behörde
  • Registerführung
  • Bedienung behördlicher Registeranforderung

Evtl. anfallende behördliche Gebühren sind in der Flatrate nicht enthalten. Werden mehr Dokumente notwendig als von der Flatrate umfasst werden, werden diese gesondert berechnet.

Abfalltransporteure (auch Erzeuger, die ihre Abfälle selbst transportieren)

  • Registrierung bei der zuständigen Behörde, Sammlung und Erstellung der Antragsunterlagen für die Transporterlaubnis, Übersendung an die Behörde, Kontaktaufnahme zur Behörde, Beschaffung von Kennzeichnungstafeln für die Fahrzeuge.

Grenzüberschreitende Abfallverbringungen

  • Sammlung und Erstellung der Notifizierungsunterlagen, Übersendung an die Behörde, Kontaktaufnahme zur Behörde, Entgegennahme der behördlichen Zustimmung.
  • Erstellung und Übergabe der Transportbegleitformulare, Entgegennahme der Empfangs- und Entsorgungsbestätigung, Aufbewahrung der Belege, Übersendung auf behördliche Aufforderung.
  • Sammlung, Bereitstellung der Antragsunterlagen, Durchführung der Registrierungs- / Erlaubnisverfahren für Abfalltransportunternehmen, wenn nötig Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden.
  • Sammlung, Bereitstellung der Antragsunterlagen für Anträge auf grenzüberschreitende Abfallverbringung.

Gestellung des Abfallbeauftragten

Betreiber bestimmter Anlagen oder bestimmter Rücknahmesysteme müssen einen Abfallbeauftragten bestellen, der den Betreiber in allen Fragen der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung berät. Wir bieten Ihnen die Leistung, die nach § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) zu erbringen sind, als externer Abfallbeauftragten an.

Unsere Schulungen bieten wir an in unserem Schulungsraum in Hohenwestedt oder gerne auch bei Ihnen im Betrieb.

Kosten Sonstige Leistungen

Abwicklung der Nachweispflichten im Auftrag
Erstellung Entsorgungsnachweis, Mengen- und Gültigkeitsüberwachung)
350,- € zzgl. MwSt. pro Nachweiserklärung

Erstellung Begleitscheine, Einstellung in das Register
10,- € zzgl. MwSt. pro Begleitschein

Abfalltransporteure (auch Erzeuger, die ihre Abfälle selbst transportieren)
Registrierung nach § 53 KrWG
pauschal 30,- € zzgl. MwSt. pro Anzeige

Erlaubnis nach § 54 KrWG
pauschal 250,- € zzgl. MwSt. pro Antrag

Grenzüberschreitende Abfallverbringungen
Erstellung der Notifizierungsunterlagen
pauschal 750,- € zzgl. MwSt. pro Notifizierung

Transportbegleitformulare
pauschal 10,- € zzgl. MwSt. pro Begleitformular

Gestellung des Abfallbeauftragten
auf Anfrage