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Behördlich anerkannte Lehrgänge

 

Behördlich anerkannte Lehrgänge

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Fachkunde nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung, Abfallbe- auftragtenverordnung und Anzeigen- und Erlaubnisverordnung

Wer zum Abfallbeauftragten bestellt wird, muss zuverlässig und fachkundig sein. Der Erwerb der Fachkunde ist durch den Besuch eines behördlich anerkannten Grundkurses nach § 9 AbfBeauftrV nachzuweisen und alle zwei Jahre durch den Besuch eines behördlich anerkannten Auffrischungskurses aufrecht zu erhalten.

Gleiches gilt für das Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben nach EfbV und Erlaubnisinhabern nach § 54 KrWG und der AbfAEV.

Unsere Grundkurse und Auffrischungskurse wurden unter der Nummer LGA 09-01 vom Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein anerkannt. Die aktualisierte Anerkennung befindet sich in der Bearbeitung und wird in Kürze erteilt.
Wir bieten folgende Kurse an:

  • Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde nach § 9 AbfBeauftrV, § 5 AbfAEV und § 9 EfbV – Kombi-Lehrgang nach allen 3 Verordnungen
  • Auffrischungskurs nach § 9 AbfBeauftrV, § 5 AbfAEV und § 9 EfbV – Kombi-Lehrgang nach allen 3 Verordnungen

Anmeldung

  • Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal

Anmeldung

  • Fortbildung für das Leitungs- und Aufsichtspersonal

Die Veranstaltungen finden im Bildungs- und Tagungszentrum
Tannenfelde der Studien- und Fördergesellschaft der Schleswig-
Holsteinischen Wirtschaft e.V. statt.
Parkplätze sind ausreichen vorhanden.
Tannenfelde 1, 24613 Aukrug

Achtung! Für Erlaubnisinhaber gilt ein Auffrischungsrhythmus von 3 Jahren.

Gestellung des Abfallbeauftragten

Betreiber bestimmter Anlagen oder bestimmter Rücknahmesysteme müssen einen Abfallbeauftragten bestellen, der den Betreiber in allen Fragen der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung berät. Wir bieten Ihnen die Leistung, die nach § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) zu erbringen sind, als externer Abfallbeauftragten an.