Fachkunde nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung, Abfallbe- auftragtenverordnung und Anzeigen- und Erlaubnisverordnung
Wer zum Abfallbeauftragten bestellt wird, muss zuverlässig und fachkundig sein. Der Erwerb der Fachkunde ist durch den Besuch eines behördlich anerkannten Grundkurses nach § 9 AbfBeauftrV nachzuweisen und alle zwei Jahre durch den Besuch eines behördlich anerkannten Auffrischungskurses aufrecht zu erhalten.
Gleiches gilt für das Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben nach EfbV und Erlaubnisinhabern nach § 54 KrWG und der AbfAEV.
Unsere Grundkurse und Auffrischungskurse wurden unter der Nummer LGA 09-01 vom Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein anerkannt. Die aktualisierte Anerkennung befindet sich in der Bearbeitung und wird in Kürze erteilt.
Wir bieten folgende Kurse an:
- Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde nach § 9 AbfBeauftrV, § 5 AbfAEV und § 9 EfbV – Kombi-Lehrgang nach allen 3 Verordnungen
- Auffrischungskurs nach § 9 AbfBeauftrV, § 5 AbfAEV und § 9 EfbV – Kombi-Lehrgang nach allen 3 Verordnungen